Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen
und Leistungen der Fa. Across tv GmbH.
Aufträge, Produktionen sowie
Lieferungen von Mediendienstleistungen erfolgen
ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Vertragsabschluss
Durch die Bestellung von
Mediendienstleistungen
kommen vertragliche Beziehungen ausschliesslich zwischen dem Kunden
und der Fa. Across tv GmbH zustande. Aufträge gelten nur dann erteilt, wenn sie von der Geschäftsleitung bestätigt worden sind.
Produktionen
Der Austausch von Teilen des Equipments durch gleichwertige Modelle bleibt nach Rücksprache mit dem Auftraggeber vorbehalten. Für Schäden z.B. durch Witterung, Strom, Dritte, höhere Gewalt oder Verlust haftet der Auftraggeber. Die freie Zufahrt zum VA-Ort muss bei Aufbaubeginn und Aufbauende gewährleistet sein. Bitte prüfen Sie die Zufahrtshöhen, -Breiten und Gewichte. Bei Nichtbeachtung droht der Produktion Zeitverzug. Der Stromverbrauch wird ggf. vom Drehort dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, falls nichts anders über eine Zwischenmessung vereinbart wurde. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde zur Abführung der jeweiligen GEMA und GVL Gebühren verpflichtet, die im Zuge der Produktion anfallen. Werden entsprechende Rechte Dritter tangiert, verpflichtet sich der Kunde, die Fa. Across tv GmbH spätestens auf dem Fragebogen hierüber in Kenntnis zu setzen. Der Kunde stellt die Produktion diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Die Produzentenrechte werden in Anspruch genommen, ua. sind Änderungen am Master nur nach schriftlicher Freizeichnung der Produktion erlaubt. Zahlungsbedingung: 50% bei Auftragserteilung, 50% nach Abnahme, sofort Netto bei 2% Skonto. Stornokosten nach Auftragserteilung binnen zehn Tagen vor der Produktion 25%, weniger als eine Woche 50% der gezeichneten Produktionssumme. Das Master sowie alle Kopien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. Across tv GmbH.
Warenversand
Der Versand von Medienartikeln erfolgt auf Risiko des Bestellers. Dieses gilt
auch bei "frei- Haus"-Lieferungen. Medienartikel werden mit einer elektronischen Sendungsverfolgung kontrolliert. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch die Fa. Across tv GmbH.
Medienartikel
Medienartikel
(CD's, VHS und DVD's) werden ebenfalls nur im
Namen und auf Rechnung der Fa. Across tv GmbH verkauft, es sei
denn, es ergibt sich aus der Rechnung etwas anderes. Sind die gelieferten Artikel mängelbehaftet,
kann der Kunde kostenlose Ersatzlieferung gegen Rückgabe der Ware
verlangen. Ansprüche auf Rückgabe der Ware oder Herabsetzung des
Kaufpreises sind ausgeschlossen, es sei denn, die Ersatzlieferung
erfolgt nicht, ist verspätet oder schlägt in sonstiger Weise fehl.
Der Kunde kann eine Nachfrist von 2 Wochen setzen, sofern
vereinbarte Liefertermine überschritten werden. Nach Ablauf der
Nachfrist kann er durch schriftliche Erklärung vom Auftrag oder
Vertrag zurücktreten, es sei denn, die Ware wurde zwischenzeitlich
bereits versandt.
Schadensersatz
Auf Schadensersatz gleich aus
welchem Rechtsgrund (Unmöglichkeit, Verzug, positive
Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubte
Handlung etc.) haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob
fahrlässigem Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Diese Freizeichnung gilt nicht für die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die Haftung
wegen zugesicherter Eigenschaften.
Datenschutz und Datenverarbeitung
Wir
bearbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Einhaltung der auf den
Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten
(beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden
von uns in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des
Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten
Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Wir sind berechtigt,
diese Daten an von uns mit der Durchführung des Kaufvertrages
beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit
die geschlossenen Verträge mit dem Kunden erfüllt werden können.
Schlussklauseln
Sollten einzelne Punkte aus
diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge
über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist
Hamburg. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist
ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg. Bei grenzüberschreitenden
Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand die Zuständigkeit
der Gerichte in Hamburg, Bundesrepublik Deutschland, vereinbart
(Art. 17 des Europäischen Übereinkommens über die gerichtliche
Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidung in
Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968, "EuGVU").
Stand: 4. Februar 2009