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Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Across tv GmbH.

Aufträge, Produktionen sowie Lieferungen von Mediendienstleistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Vertragsabschluss

Durch die Bestellung von Mediendienstleistungen kommen vertragliche Beziehungen ausschliesslich zwischen dem Kunden und der Fa. Across tv GmbH zustande. Aufträge gelten nur dann erteilt, wenn sie von der Geschäftsleitung bestätigt worden sind.


Produktionen

Der Austausch von Teilen des Equipments durch gleichwertige Modelle bleibt nach Rücksprache mit dem Auftraggeber vorbehalten. Für Schäden z.B. durch Witterung, Strom, Dritte, höhere Gewalt oder Verlust haftet der Auftraggeber. Die freie Zufahrt zum VA-Ort muss bei Aufbaubeginn und Aufbauende gewährleistet sein. Bitte prüfen Sie die Zufahrtshöhen, -Breiten und Gewichte. Bei Nichtbeachtung droht der Produktion Zeitverzug. Der Stromverbrauch wird ggf. vom Drehort dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, falls nichts anders über eine Zwischenmessung vereinbart wurde. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde zur Abführung der jeweiligen GEMA und GVL Gebühren verpflichtet, die im Zuge der Produktion anfallen. Werden entsprechende Rechte Dritter tangiert, verpflichtet sich der Kunde, die Fa. Across tv GmbH spätestens auf dem Fragebogen hierüber in Kenntnis zu setzen. Der Kunde stellt die Produktion diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Die Produzentenrechte werden in Anspruch genommen, ua. sind Änderungen am Master nur nach schriftlicher Freizeichnung der Produktion erlaubt. Zahlungsbedingung: 50% bei Auftragserteilung, 50% nach Abnahme, sofort Netto bei 2% Skonto. Stornokosten nach Auftragserteilung binnen zehn Tagen vor der Produktion 25%, weniger als eine Woche 50% der gezeichneten Produktionssumme. Das Master sowie alle Kopien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. Across tv GmbH.


Warenversand

Der Versand von Medienartikeln erfolgt auf Risiko des Bestellers. Dieses gilt auch bei "frei- Haus"-Lieferungen. Medienartikel werden mit einer elektronischen Sendungsverfolgung kontrolliert. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch die Fa. Across tv GmbH.


Medienartikel

Medienartikel (CD's, VHS und DVD's) werden ebenfalls nur im Namen und auf Rechnung der Fa. Across tv GmbH verkauft, es sei denn, es ergibt sich aus der Rechnung etwas anderes. Sind die gelieferten Artikel mängelbehaftet, kann der Kunde kostenlose Ersatzlieferung gegen Rückgabe der Ware verlangen. Ansprüche auf Rückgabe der Ware oder Herabsetzung des Kaufpreises sind ausgeschlossen, es sei denn, die Ersatzlieferung erfolgt nicht, ist verspätet oder schlägt in sonstiger Weise fehl. Der Kunde kann eine Nachfrist von 2 Wochen setzen, sofern vereinbarte Liefertermine überschritten werden. Nach Ablauf der Nachfrist kann er durch schriftliche Erklärung vom Auftrag oder Vertrag zurücktreten, es sei denn, die Ware wurde zwischenzeitlich bereits versandt.


Schadensersatz

Auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund (Unmöglichkeit, Verzug, positive Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubte Handlung etc.) haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Diese Freizeichnung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.


Datenschutz und Datenverarbeitung

Wir bearbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden von uns in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Wir sind berechtigt, diese Daten an von uns mit der Durchführung des Kaufvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge mit dem Kunden erfüllt werden können.


Schlussklauseln

Sollten einzelne Punkte aus diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Hamburg. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand die Zuständigkeit der Gerichte in Hamburg, Bundesrepublik Deutschland, vereinbart (Art. 17 des Europäischen Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidung in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968, "EuGVU").


Stand: 4. Februar 2009

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